Steuerbescheid falsch
Wenn Sie einen Einkommensteuerbescheid erhalten haben, der Ihres Erachtens nicht richtig ist, prüfe ich gerne. Insbesondere lege ich Einspruch ein und beantrage alles, was notwendig ist. Ich vertrete Sie auch vor dem Finanzgericht, falls eine Klage erforderlich ist. Das gilt natürlich für alle Steuerarten, wie zum Beispiel Umsatz-, Körperschaft- oder Gewerbesteuer. Aber Achtung: Ein Einspruch ist meist nur innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe möglich.
-Stbin-